Betriebsferien vom 13.08. - 28.08.2026
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Mo–Do 7:30–12 & 13:30–17 Uhr · Fr bis 12 Dornierstraße 18, Renningen
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AGB (Reparaturbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Reparaturbedingungen) der Cortes Kfz-Reparaturen, Renningen – inklusive der Regeln zur kostenlosen Online-Terminbuchung.

Cortes Kfz-Reparaturen, Inhaber: José Cortes, Kraftfahrzeugtechniker-Meister, Dornierstraße 18, 71272 Renningen — nachfolgend „Werkstatt” oder „wir”.

Diese Bedingungen sollen für klare und faire Abläufe rund um Ihren Werkstattbesuch sorgen — von der Online-Terminbuchung bis zur Abholung Ihres Fahrzeugs. Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

1 Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Diese Bedingungen gelten für Aufträge über Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, deren Teilen und Zubehör (insbesondere Reparatur, Wartung, Inspektion, Reifen-/Räderservice) sowie für die kostenlose Online-Terminbuchung über unsere Website. Für den bloßen Verkauf von Teilen oder Zubehör ohne Einbau gelten diese Bedingungen nicht.

1.2 In den Werkstattauftrag werden diese Bedingungen einbezogen, wenn wir Sie bei der Auftragserteilung auf sie hinweisen und Sie die Möglichkeit haben, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen (Aushang in der Werkstatt, Abdruck bzw. Verweis auf dem Auftragsschein, Abruf auf unserer Website), und Sie mit ihrer Geltung einverstanden sind.

1.3 Abweichende oder ergänzende individuelle Absprachen haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen.

2 Online-Terminbuchung

2.1 Über unsere Website können Sie kostenlos einen Werkstatt-Termin vereinbaren. Dazu wählen Sie die gewünschte Leistung und einen freien Termin und geben Ihre Kontaktdaten an. Die Angabe einer Telefonnummer ist erforderlich, damit wir Sie bei Rückfragen oder kurzfristigen Änderungen erreichen können.

2.2 Nach dem Absenden der Buchung wird der gewählte Termin für 30 Minuten für Sie reserviert. Verbindlich vereinbart ist der Termin erst, wenn Sie ihn über den Link in unserer Bestätigungs-E-Mail und den dortigen Bestätigungs-Button verbindlich bestätigen (Double-Opt-in). Bestätigen Sie nicht innerhalb der Reservierungszeit, wird der Termin automatisch wieder freigegeben.

2.3 Mit der Terminbestätigung erhalten Sie einen persönlichen Verwaltungslink. Darüber können Sie den Termin jederzeit, ohne Angabe von Gründen und kostenlos online verschieben oder stornieren. Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch Bescheid geben.

2.4 Die Online-Terminbuchung ist ausschließlich eine Terminvereinbarung. Ein Werkstattauftrag (Reparaturvertrag) kommt durch die Buchung noch nicht zustande, und es entstehen für Sie keinerlei Zahlungspflichten. Der Vertrag über die eigentlichen Arbeiten wird erst vor Ort in der Werkstatt geschlossen (siehe Abschnitt 3). Es wird also kein entgeltlicher Vertrag im Fernabsatz geschlossen.

2.5 Bei manchen Leistungen zeigen wir Ihnen im Buchungsablauf wichtige Hinweise an (zum Beispiel: zum Radwechsel bitte die passenden Radschrauben bzw. das Felgenschloss mitbringen). Teilweise bitten wir Sie, die Kenntnisnahme solcher Hinweise bei der Buchung zu bestätigen. Können vereinbarte Arbeiten wegen fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten; wir vereinbaren dann gern einen neuen Termin.

2.6 Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn über den Verwaltungslink oder telefonisch abzusagen. Kosten entstehen Ihnen durch das bloße Nichterscheinen nicht.

3 Auftragserteilung (Werkstattauftrag)

3.1 Der Werkstattauftrag kommt vor Ort zustande. Im Auftragsschein werden die auszuführenden Arbeiten bezeichnet und — soweit bei Auftragserteilung absehbar — der voraussichtliche Fertigstellungstermin und die voraussichtlichen Kosten vermerkt. Sie erhalten auf Wunsch eine Kopie des Auftragsscheins.

3.2 Der Auftrag umfasst die Ermächtigung, mit dem Fahrzeug Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, soweit dies zur sachgerechten Ausführung oder Prüfung der Arbeiten erforderlich ist.

3.3 Wir dürfen zur Ausführung des Auftrags geeignete Fachbetriebe als Unterauftragnehmer einschalten, soweit dies sachdienlich ist. Für deren Leistungen stehen wir Ihnen gegenüber wie für eigene Leistungen ein.

3.4 Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (HU/AU) werden von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (bei uns: DEKRA, Prüfung im Haus) in hoheitlicher Eigenverantwortung durchgeführt. Wir organisieren die Prüfung und führen das Fahrzeug vor; die Prüfentscheidung selbst trifft ausschließlich die Prüforganisation. Die Gebühren der Prüforganisation werden gesondert ausgewiesen.

4 Preisangaben und Kostenvoranschlag

4.1 Auf Ihren Wunsch nennen wir Ihnen bei Auftragserteilung die voraussichtlichen Preise der Arbeiten. Solche Preisangaben sind unverbindliche Schätzungen; verbindlich sind Preisangaben nur als Kostenvoranschlag nach Ziffer 4.2 oder im Rahmen einer individuellen Absprache (Ziffer 1.3).

4.2 Wünschen Sie eine verbindliche Preisangabe, erstellen wir einen Kostenvoranschlag in Textform. Nur ein solcher als verbindlich gekennzeichneter Kostenvoranschlag bindet uns; die Bindung gilt für zwei Wochen ab Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist. Individuelle Absprachen bleiben nach Ziffer 1.3 stets vorrangig.

4.3 Ein Kostenvoranschlag ist für Sie kostenlos, es sei denn, wir haben mit Ihnen vorher ausdrücklich eine Vergütung vereinbart (etwa wenn zur Fehlersuche aufwendige Demontage- oder Prüfarbeiten nötig sind). Wird der Auftrag anschließend erteilt, rechnen wir eine solche Vergütung auf den Werklohn an.

4.4 Zeigt sich während der Arbeiten, dass die veranschlagten Kosten voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten werden oder dass zusätzliche, nicht beauftragte Arbeiten erforderlich sind, informieren wir Sie und führen die weitergehenden Arbeiten nur mit Ihrer Zustimmung aus. Ihre gesetzlichen Rechte bei Überschreitung eines Kostenanschlags (insbesondere das Kündigungsrecht nach § 650 BGB) bleiben unberührt.

5 Fertigstellungstermin

5.1 Ein Fertigstellungstermin ist verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde; er wird in der Regel in Textform (z. B. auf dem Auftragsschein) festgehalten. Andere Terminangaben sind voraussichtliche Termine. Individuelle Absprachen haben nach Ziffer 1.3 stets Vorrang.

5.2 Wird der Auftrag während der Ausführung mit Ihrer Zustimmung erweitert oder geändert, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend; wir nennen Ihnen dann einen neuen Termin.

5.3 Können wir einen verbindlichen Fertigstellungstermin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Verzögerungen bei der Ersatzteilbeschaffung trotz rechtzeitiger Bestellung, höhere Gewalt), nicht einhalten, informieren wir Sie unverzüglich und nennen einen neuen Termin. Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzug — insbesondere das Recht, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, und Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens nach Maßgabe von Abschnitt 11 — bleiben unberührt.

6 Abnahme, Abholung und Aufbewahrung

6.1 Wir informieren Sie, sobald Ihr Fahrzeug fertiggestellt ist. Die Abnahme erfolgt in der Regel bei der Abholung in der Werkstatt; auf Wunsch erläutern wir Ihnen die durchgeführten Arbeiten und ausgetauschten Teile.

6.2 Wir bitten Sie, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach der Fertigstellungsmeldung abzuholen.

6.3 Holen Sie das Fahrzeug trotz Fertigstellungsmeldung und einer weiteren Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht ab, dürfen wir für die weitere Aufbewahrung die uns nachweislich tatsächlich entstehenden Kosten berechnen oder das Fahrzeug — nach vorheriger Ankündigung — auf Ihre Kosten anderweitig sachgerecht unterstellen. Ihre gesetzlichen Rechte und unsere gesetzlichen Pflichten aus der Verwahrung bleiben unberührt.

7 Rechnung

7.1 Sie erhalten eine Rechnung, in der die ausgeführten Arbeiten, die verwendeten Teile und Materialien sowie die Preise einzeln ausgewiesen sind; die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Fremdleistungen (z. B. HU/AU-Gebühren der Prüforganisation) werden erkennbar gesondert aufgeführt.

7.2 Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Rechnung.

8 Zahlung und Aufrechnung

8.1 Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeugs und Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Für umfangreiche Arbeiten können angemessene Abschlagszahlungen nach den gesetzlichen Regeln vereinbart werden.

8.2 Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenansprüche, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen — insbesondere nicht für Ihre Mängelansprüche aus dem betreffenden Auftrag.

8.3 Ihre gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben uneingeschränkt bestehen.

9 Pfandrecht

9.1 Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an den Gegenständen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind.

9.2 Wegen Forderungen aus früheren Aufträgen machen wir ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht nur geltend, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und sich auf dasselbe Fahrzeug beziehen.

10 Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

10.1 Bei Mängeln unserer Arbeiten stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte zu (insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz nach Maßgabe von Abschnitt 11).

10.2 Die Verjährungsfrist für Ihre Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme des Fahrzeugs bzw. der Arbeiten.

10.3 Diese Verkürzung gilt nicht — es bleibt dann bei den gesetzlichen Verjährungsfristen — für:

  • Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen);
  • Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
  • Ansprüche aus einer von uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie;
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Bitte zeigen Sie uns erkannte Mängel möglichst bald an, damit wir sie zügig beheben können; eine Pflicht hierzu besteht für Verbraucher nicht. Zur Nacherfüllung geben Sie uns bitte Gelegenheit, das Fahrzeug in unserer Werkstatt zu untersuchen und nachzubessern. Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (etwa Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) tragen wir nach den gesetzlichen Regeln.

10.5 Herstellergarantien sowie eventuelle Garantien von Teileherstellern bestehen unabhängig von Ihren Mängelrechten uns gegenüber und werden durch diese Bedingungen nicht berührt. Natürlicher Verschleiß ist kein Mangel.

11 Haftung

11.1 Wir haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen);
  • für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (z. B. die fachgerechte Ausführung der beauftragten Arbeiten und die sorgfältige Verwahrung Ihres Fahrzeugs). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Diese Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

11.5 Für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, haften wir ebenfalls nur nach den vorstehenden Grundsätzen. Wir empfehlen, Wertgegenstände vor der Fahrzeugübergabe zu entnehmen.

12 Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile

12.1 Eingebaute Ersatz- und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus dem Auftrag unser Eigentum, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind.

12.2 Ersetzte Teile entsorgen wir fachgerecht und für Sie kostenfrei, wenn Sie nicht spätestens bei der Auftragserteilung deren Rückgabe verlangen. Bei Instandsetzung im Austauschverfahren (Tauschteile) ist die Überlassung des Altteils üblicherweise Teil der Preisgestaltung; darauf weisen wir Sie im Einzelfall hin.

13 Streitbeilegung

13.1 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben Ihnen daneben die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Betriebs. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Stand: Juli 2026